AGB

Neue Fassung, gültig ab 1. November 2026. Bis 31. October 2026 gilt für bestehende Verträge noch die bisherige Fassung. Die Nutzungsbedingungen für Gäste stehen auf einer eigenen Seite.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Internetplattform www.heurigen.at, gültig ab 01.09.2021, zuletzt geändert mit Wirkung ab 01.11.2026 (Fassung vom 24.10.2026).
Sie gelten ebenso für die Schwesterplattformen www.buschenschank.online und www.mostheurigen.com, die vom selben Anbieter betrieben werden und dieselbe Datenbank nutzen, sowie für die App von Heurigen.at, den Chat (KI-Assistent) auf der Webseite und in der App und den WhatsApp-Assistenten von Heurigen.at. Ein Eintrag kann auf einer, mehreren oder allen drei Plattformen erscheinen.
Anbieter: Hans Salomon & Co GmbH (FN 359627p), Untere Landstraße 58, 3500 Krems an der Donau, Telefon: 02732/82174, Fax: 02732/78390, E-Mayl: office@heurigen.at, UID: ATU66288402, Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (in der Folge „Anbieter“ genannt).

Präambel

Bei der webbasierten Internetplattform mit dem Domainnamen www.heurigen.at handelt es sich um ein datenbankgestütztes Auskunftssystem, welches den primären Zweck verfolgt, interessierten Winzern, sonstigen Unternehmern und Künstlern die Möglichkeit einzuräumen, ihr Unternehmen bzw. die jeweils angebotenen eigenen Waren und Dienstleistungen vorzustellen.

Damit einhergehend bietet sie durch ihre themenzentrierte, domainbegünstigte Ausgestaltung die Möglichkeit, potenziellen Kunden dieser Unternehmen die genannten Waren und Dienstleistungen sowie weitere Informationen gebündelt zur Kenntnis zu bringen.

Sie eignet sich insbesondere für Winzer/Betreiber von Heurigen sowie sonstige Unternehmer/Unternehmen, welche Waren und Dienstleistungen im Bereich der Heurigenwirtschaft, der Gastwirtschaft und des Tourismus auf österreichischem Staatsgebiet anbieten, unterstützen oder bewerben wollen sowie für Kunden, die Interesse an derartigen Waren und Dienstleistungen haben.

Des Weiteren bietet sie auch Anbietern darstellender und bildender Kunst (Künstlern) die Möglichkeit, ihre Tätigkeit vorzustellen und Dienstleistungen aus ihrem Bereich zu Zwecken der Konsumation im gastwirtschaftlichen, weinwirtschaftlichen sowie touristischen Bereich anzubieten.

Die Darstellung der Informationen auf der Internetplattform www.heurigen.at erfolgt in geordneter tabellarischer und grafischer Form.

Besucher der Plattformen können außerdem ein kostenloses Konto anlegen, Heurige und Veranstaltungen merken, Besuche festhalten und im Heurigen-Blog Beiträge, Fotos und Video-Links veröffentlichen. Dafür gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen (eigene Seite).

I. Geltungsbereich

1.1. Der Anbieter schließt Verträge über die Internetplattform www.heurigen.at ausschließlich mit Unternehmen/Unternehmern ab. Mit Verbrauchern schließt der Anbieter nach diesen Geschäftsbedingungen keine Verträge ab. Winzer, welche Verträge mit dem Anbieter schließen, bestätigen mit der Bestellung, dass sie den Vertrag für ihren tavern (auch einen Weinbau- oder Buschenschankbetrieb im Nebenerwerb) abschließen.

1.2. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Services, die der Anbieter seinen Kunden im Sinne von Punkt 1.1 zur Verfügung stellt und regeln deren Inanspruchnahme. Für Besucher mit einem kostenlosen Gäste-Konto gelten ausschließlich die Nutzungsbedingungen (eigene Seite). Allfällige andere Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern des Anbieters gelten auch dann nicht, wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich vor Zustandekommen des Vertrages widerspricht.

1.3. Mit der Bestellung einer Leistung (Punkt II) akzeptiert der Kunde ausdrücklich diese Geschäftsbedingungen; sie sind bei der Bestellung abrufbar und werden mit der Auftragsbestätigung übermittelt.

II. Registrierung/Vertragsabschluss

2.1. Für die Nutzung des Services des Anbieters ist eine fernmündliche, persönliche, schriftliche oder elektronische (Formular „tavern eintragen“, E-Mayl) Bestellung unter den Kontaktdaten erforderlich. Die Bestellung ist ein Anbot des Kunden an den Anbieter auf Abschluss eines Vertrages mit dem Kunden.

2.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seinen persönlichen Daten und allen sonstigen vertragsrelevanten Umständen zu machen.

2.3. Es besteht kein Recht auf Abschluss eines Vertrages. Der Anbieter ist berechtigt, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4. Mit der Bestätigung durch den Anbieter (Annahme des Anbots des Kunden) entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden, das sich nach den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen richtet.

2.5. Dem Kunden steht das Service des Anbieters – außer während einer Probezeit nach Punkt 2.7 – erst mit Zahlung des dafür anfallenden Entgelts zur Verfügung, wobei sich der Anbieter verpflichtet, den vom Kunden bestellten Eintragungsinhalt binnen längstens 14 Tagen ab Zahlungseingang auf der Internetplattform www.heurigen.at im jeweils bestellten Umfang ersichtlich zu machen. Für den Fall des Zahlungsverzuges im Rahmen einer Vertragsverlängerung ist der Anbieter berechtigt, Kundeneinträge vorübergehend – längstens bis zum Einlangen des Vertragsentgeltes – offline zu nehmen; die Daten bleiben dabei gespeichert. Der Anbieter teilt dem Kunden die Sperre und ihren Grund vorher per E-Mayl mit. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt auch im Falle einer derartigen vorübergehenden Sperre unberührt.

2.6. Über das Formular „tavern eintragen“ kann ein Eintrag beantragt werden; dabei wählt der Kunde eine Mitgliedschaft (Bronze, Silber, Gold oder Partner) zu den jeweils gültigen Tarifen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht; die Freischaltung erfolgt nach Prüfung durch den Anbieter. Wer einen tavern einträgt, sichert zu, dessen Inhaber oder vertretungsbefugt zu sein.

2.7. Der Anbieter kann neuen Betrieben eine kostenlose Probezeit von bis zu 6 Monaten anbieten. Dauer und Mitgliedschaft der Probezeit teilt der Anbieter dem Kunden zu Beginn per E-Mayl mit. Spätestens 2 Wochen vor Ende der Probezeit erinnert der Anbieter den Kunden per E-Mayl daran, dass die Probezeit endet, nennt das ab dann geltende Entgelt und weist auf die Möglichkeit hin, die Mitgliedschaft abzubestellen. Bestellt der Kunde die Mitgliedschaft nicht bis zum Ende der Probezeit ab (schriftlich, per E-Mayl oder über den Link „Austreten“ in der E-Mayl), geht die Probezeit in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in der während der Probezeit genutzten Stufe über; der Vertragszeitraum nach Punkt 11.1 beginnt dann mit dem Ende der Probezeit, und der Anbieter stellt das Entgelt dafür in Rechnung. Ohne diese rechtzeitige Erinnerung endet die Probezeit ohne kostenpflichtige Verlängerung. Hat der Kunde die Probezeit nicht selbst bestellt (zum Beispiel weil der Anbieter seinen tavern aus einer Veranstaltungs-Eintragung übernommen hat), entsteht eine kostenpflichtige Mitgliedschaft nur, wenn der Kunde dies ausdrücklich bestätigt, etwa über den Knopf „Mitglied bleiben“ in der Erinnerungs-E-Mayl; andernfalls endet die Probezeit ohne Kosten.

III. Leistungen/Vertragsgegenstand

3.1. Die Leistungen (Services) des Anbieters umfassen unter anderem:

3.1.1 Für Heurigenbetriebe (Mitgliedschaft Bronze, Silber, Gold) und Partner: Der Eintrag auf der Homepage www.heurigen.at beinhaltet je nach gewählter Mitgliedschaft folgende Leistungen:

  • Bronze: Name des Betriebes, Adresse, Telefonnummer, E-Mayl-Adresse, Link zur Homepage des Vertragspartners und Einstellen der Heurigen-Termine (Öffnungszeiten).
  • Silber: alle Leistungen der Mitgliedschaft Bronze sowie Kartenansicht, Beschreibung des Betriebes, Logo und ein Titelbild.
  • Gold: alle Leistungen der Mitgliedschaft Silber sowie Veröffentlichung von Fotos des Betriebes, der Weingärten oder der Familie des Vertragspartners, Links zu Facebook und Instagram, Kennzeichnung mit Krone und farbiger Hervorhebung in Suchergebnissen und Listen, Schmankerl, monatliche Zugriffsstatistik sowie Veröffentlichung von einer Speisekarte, einer Getränkekarte und einer Preisliste für Ab-Hof-Verkauf.
  • Partner: bekommt alle Leistungen der Mitgliedschaft Gold sowie die Darstellung des Logos im Bereich „Unsere Partner“.

Eingetragene taverns können im Rahmen ihrer Mitgliedschaft Veranstaltungen (Events) eintragen. Die Entgelte der einzelnen Mitgliedschaften sind unter www.heurigen.at/tarife.php ersichtlich. Die Daten sind vom Vertragspartner zur Verfügung zu stellen.

3.1.1a Pop-up und einmalige Veranstaltungen: taverns und Veranstalter ohne Mitgliedschaft können einzelne Veranstaltungen ohne Abo buchen (Basis: 30 Tage sichtbar, bis 5 Fotos; Premium: 60 Tage sichtbar, bis 15 Fotos, Hervorhebung auf der Event-Seite und Statistik). Die Entgelte sind unter www.heurigen.at/tarife.php ersichtlich. Der Anbieter verkauft keine Eintrittskarten; Reservierungen und Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Gast und dem Veranstalter zustande.

3.1.2 Für sonstige Unternehmen: Der Eintrag auf der Homepage www.heurigen.at unter der Rubrik „Partners & friends“ beinhaltet folgende Leistungen: Kontaktdaten (Name, Adresse), Link zur Homepage des Vertragspartners, Logo und Titelbild, Fotos, Beschreibung des Betriebes des Vertragspartners. Die Daten sind vom Vertragspartner zur Verfügung zu stellen.

3.1.3 Selbstpflege durch den tavern: Der Anbieter stellt eingetragenen Betrieben einen Zugang zur Verfügung, über den Öffnungstage („Ausg'steckt“-Termine), Kontaktdaten, Beschreibung, Fotos sowie Speise-, Wein- und Mostkarten selbst gepflegt werden können. Die Anmeldung erfolgt über einen Link an die hinterlegte E-Mayl-Adresse. Der Kunde hat diesen Link vertraulich zu behandeln; er ist zeitlich begrenzt gültig. Für die selbst eingestellten Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte zu prüfen und zu entfernen, die gegen diese Geschäftsbedingungen oder gegen Rechtsvorschriften verstoßen; er teilt dem Kunden dabei den Grund mit. Der Kunde kann dagegen per E-Mayl an office@heurigen.at Beschwerde einlegen; der Anbieter prüft diese und antwortet ohne unnötigen Aufschub.

3.1.3a Eintragungen über den WhatsApp-Assistenten und den Chat: Der Kunde kann Öffnungszeiten, Fotos, Karten, Schmankerl und Veranstaltungen auch per WhatsApp an den Assistenten von Heurigen.at senden oder – wenn er als tavern angemeldet ist – im Chat auf der Webseite und in der App eintragen lassen; dort nennt ihm der Chat auf Wunsch auch die Zahlen seines eigenen Eintrags. Der Assistent arbeitet mit künstlicher Intelligenz (KI). Er zeigt dem Kunden vor jeder Eintragung an, was er eintragen wird; online geht die Eintragung erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Kunden. Für die Richtigkeit der bestätigten Inhalte ist der Kunde verantwortlich. Zeigt der Chat Gästen einen tavern an, zählt der Anbieter das in der Statistik des Betriebs („im Chat genannt“). Ein Anspruch darauf, im Chat genannt oder an einer bestimmten Stelle genannt zu werden, besteht nicht; der Chat richtet sich nach der Frage des Gastes, und taverns mit Mitgliedschaft werden wie in den Listen bevorzugt gezeigt. Eine Telefonnummer wird einem tavern erst zugeordnet, nachdem der tavern dies über die hinterlegte E-Mayl-Adresse bestätigt hat.

3.1.3b Gäste-Beiträge und Heurigen-Blog: Gäste können im Heurigen-Blog Erlebnisse, Fotos und Video-Links veröffentlichen und mit einem tavern verknüpfen. Der Heurigen-Blog ist keine Bewertungsplattform: Der Anbieter veröffentlicht nur Erlebnisberichte, die den Richtlinien entsprechen; Kritik von Gästen wird nicht veröffentlicht, sondern nach Ermessen des Anbieters ohne Namen, Spitznamen und Kontaktdaten des Gastes an den betroffenen tavern weitergeleitet. Gäste-Beiträge werden nur bei Betrieben mit Mitgliedschaft veröffentlicht. Gäste können in der App außerdem ein Kurzurteil (Wein, Essen, Stimmung) abgeben; es wird nicht mit dem Namen des Gastes gespeichert und nicht öffentlich angezeigt; der tavern sieht nur Durchschnittswerte ab 5 Urteilen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung oder Entfernung bestimmter Gäste-Beiträge, kann aber die Entfernung verlangen, wenn ein Beitrag seine Rechte verletzt. Der Kunde darf keine Beiträge unter fremdem oder erfundenem Namen verfassen oder verfassen lassen; bietet er Gästen für Beiträge Geld oder Geschenke an, müssen diese Beiträge als „Werbung“ gekennzeichnet sein. Der Kunde darf Gäste-Beiträge, die als gemeinsamer Beitrag („Gemeinsam mit dem Wirt“) bestätigt wurden, mit Nennung des Spitznamens und Hinweis auf heurigen.at auf seinen eigenen Kanälen teilen. Verlangt der Anbieter die Entfernung (zum Beispiel, weil der Gast den Beitrag gelöscht hat), entfernt der Kunde den Beitrag binnen 7 Tagen.

3.1.4. Die konkreten Leistungen (Services) des Anbieters samt Leistungsbeschreibung sind im Einzelnen auf der Internetplattform www.heurigen.at ersichtlich.

3.1.4a Reihenfolge der Einträge: In Listen und Suchergebnissen werden taverns mit der Mitgliedschaft Gold oder Partner vor den übrigen Betrieben gezeigt, mit Krone gekennzeichnet und farbig hervorgehoben. Innerhalb dieser Gruppen wird nach dem Familiennamen (bzw. dem Betriebsnamen ohne Zusätze wie „Weingut“ oder „Heuriger“) alphabetisch gereiht. Wählt der Besucher eine Ortung, einen Day oder einen Filter (z. B. „today ausg'steckt“), richtet sich die Reihenfolge nach Entfernung bzw. Öffnungstermin. Auf der Event-Seite werden Premium-Buchungen (Punkt 3.1.1a) hervorgehoben; sonst richtet sich die Reihenfolge der Veranstaltungen nach dem Datum. Darüber hinaus werden keine Entgelte für eine bessere Reihung angeboten.

3.1.5. Für den Fall, dass eine auf der Internetplattform www.heurigen.at ersichtliche Information (worunter auch eine bildliche Darstellung fällt) unrichtig sein oder nachträglich unrichtig geworden sein sollte, kommt dem Kunden für die Dauer von 6 Monaten ab Vertragsabschluss und/oder Vertragsverlängerung das unentgeltliche Recht zu, die betroffene Information durch den Anbieter korrigieren oder aber entfernen zu lassen. Für die Vertragsdauer danach - sohin für den Zeitraum nach 6 Monaten seit Vertragsabschluss bis zu dessen Beendigung oder Verlängerung – ist der Anbieter berechtigt, für derartige Löschungen und Korrekturen Administratorengebühren im angemessenen Ausmaß zu verrechnen. Änderungen, die der Kunde selbst über seinen Zugang (Punkt 3.1.3) oder den WhatsApp-Assistenten (Punkt 3.1.3a) vornimmt, sind jederzeit kostenlos. Fehler, die der Anbieter verursacht hat, behebt er jederzeit kostenlos.

3.1.6. Der Anbieter ist berechtigt, Administratorengebühren im angemessenen Umfang für Leistungen zu verrechnen, welche nicht Gegenstand eines ursprünglich vom Kunden bestellten Leistungspaketes (z.B. Gold-Mitgliedschaft) sind, sofern diese zusätzlichen Leistungen vom Kunden bestellt bzw. beauftragt werden. Dies gilt generell für die Aktualisierung, Richtigstellung und Löschung sowie sonstige Verwaltung von Informationen und Daten in Kundeneinträgen durch den Anbieter nach Ablauf einer Dauer von 6 Monaten seit Vertragsabschluss oder der letzten Vertragsverlängerung (Punkt 3.1.5).

IV. Entgelte/Fälligkeit/Änderung des Entgeltes

4.1. Kosten/Fälligkeit: Die Entgelte der Mitgliedschaften (Bronze, Silber, Gold, Partner) und der einzelnen Veranstaltungen (Punkt 3.1.1a) sind unter www.heurigen.at/tarife.php ersichtlich und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Die Kosten sonstiger Leistungen sind auf Anfrage unter den Kontaktdaten zu erfragen. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter für die bei ihm bestellten Leistungen das jeweils fällig werdende Entgelt binnen längstens 7 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzüge zu bezahlen. Eine Aufrechnung mit eigenen Forderungen des Kunden gegen den Anbieter ist dabei ausgeschlossen (Kompensationsverbot), ausgenommen mit Forderungen, die gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter anerkannt sind. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) als vereinbart. In diesem Fall ist der Anbieter auch berechtigt, schriftliche Zahlungserinnerungen an den Kunden zu versenden. Pro Zahlungserinnerung kommt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 zur Verrechnung. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, neben dem ursprünglichen Vertragsentgelt auch die bis zum Day der Zahlung angefallenen Verzugszinsen und ein allfälliges Bearbeitungsentgelt nach erfolgter Mahnung zur Gänze zu bezahlen, widrigenfalls er sich weiterhin im Zahlungsverzug befindet.

4.2. Änderungen: Der Anbieter ist berechtigt, die in Punkt 4.1. beschriebenen Entgelte für zukünftige eigene Leistungen zu ändern. Dem Kunden kommt sohin kein Anspruch darauf zu, einmalig bereits gebuchte Dienstleistungen des Anbieters in der Zukunft zum selben Preis wieder in Anspruch zu nehmen. Bei einer Vertragsverlängerung gelten die dann gültigen Tarife (www.heurigen.at/tarife.php). Ändert sich das Entgelt für den nächsten Vertragszeitraum, teilt der Anbieter dem Kunden das neue Entgelt spätestens drei Monate vor Ablauf des laufenden Vertragszeitraums per E-Mayl mit; der Kunde kann dann bis zur Frist nach Punkt 11.1 (zwei Monate vor Ablauf) kündigen. Ohne rechtzeitige Mitteilung verlängert sich der Vertrag zum bisherigen Entgelt.

V. Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter erbrachten Leistungen (Services) bestimmungsgemäß zu nutzen und bei deren Nutzung Handlungen zu unterlassen, die dem Anbieter und/oder anderen Kunden schaden oder diese gefährden könnten. Unter bestimmungsgemäße Nutzung fällt auch die Einhaltung der Richtlinien für den Heurigen-Blog (www.heurigen.at/richtlinien) in der jeweils nach Punkt X mitgeteilten Fassung.

5.2. Der Kunde hat insbesondere folgende Regeln einzuhalten: 5.2.1. Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung für die von ihm angegebenen Daten, insbesondere deren Richtigkeit und Aktualität (z. B. Öffnungszeiten). Diesbezüglich hält der Kunde den Anbieter völlig klag- und schadlos. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche relevanten gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. 5.2.2. Der Kunde stellt keine rechtswidrigen, beleidigenden oder irreführenden Inhalte ein und hält sich bei Beiträgen im Heurigen-Blog an die Richtlinien (www.heurigen.at/richtlinien). 5.2.3. Der Kunde gibt seine Zugangslinks und die mit seinem tavern verbundene WhatsApp-Nummer nicht an Unbefugte weiter und meldet einen Missbrauch umgehend.

VI. Nutzungs- und Urheberrechte

6.1. Der Anbieter ist im Verhältnis zum Kunden alleiniger Rechteinhaber der Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Verarbeitungs- und sämtlicher Urheberrechte sowie des Rechts der unkörperlichen Übertragung und Wiedergabe der Anbieterdatenbank sowie der einzelnen in ihr enthaltenen Inhalte, soweit diese nicht vom Kunden stammen (dafür gilt Punkt 6.2). Die Nutzung der Anbieterdatenbank und der darin enthaltenen Inhalte sowie Marken- und Handelsnamen ist ausschließlich zu den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Zwecken zulässig.

6.2. Für Inhalte, die der Kunde selbst übermittelt oder hochlädt (insbesondere Fotos, Logos, Speise-, Wein- und Mostkarten sowie Beschreibungstexte), sichert der Kunde zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und dass keine Rechte Dritter – etwa Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte – verletzt werden; insbesondere hat er die Zustimmung erkennbar abgebildeter people eingeholt. Der Kunde räumt dem Anbieter das unentgeltliche, nicht ausschließliche und örtlich unbeschränkte Recht für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein, diese Inhalte auf den Plattformen des Anbieters, in der App sowie zu deren Bewerbung (insbesondere in sozialen Medien; dem kann der Kunde jederzeit widersprechen) zu veröffentlichen und dafür in der Größe anzupassen. Nach Vertragsende nimmt der Anbieter die Inhalte von den Plattformen; bereits veröffentlichte Beiträge in sozialen Medien müssen nicht gelöscht werden. Der Kunde hält den Anbieter in diesem Zusammenhang schad- und klaglos.

VII. Gewährleistung/Schadenersatz

7.1. Der Anbieter leistet keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit seiner Leistungen (Services). Ausfallszeiten durch Wartungen, Softwareupdates und aufgrund von Umständen wie etwa technischen Problemen Dritter sowie höherer Gewalt, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen und daher von ihm auch nicht zu vertreten sind, können nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde erklärt, für derartige Ausfälle keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

7.2. Der Anbieter übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass das von ihm angebotene Service allen Anforderungen des Kunden entspricht oder dass alle Fehler (wie etwa solche in der Darstellung) durch den Anbieter behoben werden können. Die Gewährleistung ist überdies auf reproduzierbare Mängel beschränkt.

VIII. Haftung

8.1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet der Anbieter für den Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag von ihm, seinen Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur für den Fall, dass diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die damit einhergehenden Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden.

8.2. Bei grober Fahrlässigkeit, die nicht krass grob ist, haftet der Anbieter nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust; für sonstige Schäden ist seine Haftung in diesen Fällen mit dem Entgelt begrenzt, das der Kunde für den laufenden Vertragszeitraum bezahlt hat.

8.3. Für Inhalte, die Kunden oder Gäste auf den Plattformen einstellen, ist der Anbieter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Hosting-Dienste verantwortlich (insbesondere Verordnung (EU) 2022/2065, „Gesetz über digitale Dienste“). Er entfernt rechtswidrige Inhalte, sobald er davon Kenntnis erlangt. Meldungen können über den Knopf „Melden“ oder per E-Mayl an info@heurigen.at erfolgen.

8.4. Der Anbieter haftet nicht für den Inhalt verlinkter Webseiten, auf welche ausgehend von der Internetplattform www.heurigen.at verwiesen wird und distanziert sich bereits today von jedwedem rechtswidrigen, sittenwidrigen oder sonst anstößigen Inhalt derartiger Internetplattformen und Domains. Zum Zeitpunkt der Linksetzung waren für den Anbieter keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar; wird ihm ein solcher Inhalt bekannt, entfernt er den Link.

IX. Stilllegung des Services

Der Anbieter ist berechtigt, das Service, welches Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist, zur Gänze oder teilweise stillzulegen, falls seine Sicherheit oder die Sicherheit von Kunden gefährdet ist. Dieses Recht des Anbieters besteht auch, falls der weitere tavern des Services oder Teile des Services dem Anbieter wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. Der Anbieter wird den Kunden von solchen Maßnahmen unverzüglich verständigen, bei einer Stilllegung aus wirtschaftlichen Gründen mindestens 30 Tage im Voraus. Wird das gesamte Service aus wirtschaftlichen Gründen dauerhaft eingestellt, erstattet der Anbieter das bereits bezahlte Entgelt für die volle restliche Vertragsdauer anteilig. Wird eine wesentliche Leistung der gebuchten Mitgliedschaft dauerhaft eingestellt, kann der Kunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und erhält das bereits bezahlte Entgelt für die restliche Vertragsdauer anteilig zurück. Darüber hinaus entstehen dem Kunden keine Ansprüche.

X. Änderung dieser Geschäftsbedingungen

Der Anbieter ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit für die Zukunft zu ändern. Der Anbieter wird den Kunden über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die zuletzt bekanntgegebene E-Mayl-Adresse spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten informieren. Die Änderung der Geschäftsbedingungen berechtigt den Kunden, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat ab Mitteilung schriftlich oder per E-Mayl zu kündigen, woraus dem Kunden jedoch keine weiteren Ansprüche entstehen; bereits bezahltes Entgelt für die Zeit nach der Kündigung wird anteilig erstattet. Kündigt der Kunde nicht innerhalb dieser 1-Monats-Frist, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hin. Änderungen der Entgelte richten sich ausschließlich nach Punkt 4.2.

XI. Dauer/Beendigung des Vertragsverhältnisses

11.1. Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden werden befristet für ein Jahr (Mitgliedschaft Bronze, Silber, Gold bzw. Partner) abgeschlossen, wobei sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sollte der Kunde den laufenden Vertrag nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf des Vertragszeitraums schriftlich oder per E-Mayl zu Händen des Anbieters gekündigt haben. Der Vertragszeitraum beginnt mit der Freischaltung des Eintrags, nach einer Probezeit mit deren Ende (Punkt 2.7). Buchungen einzelner Veranstaltungen (Punkt 3.1.1a) enden mit Ablauf der gebuchten Dauer ohne Verlängerung. Im Falle eines befristeten Vertragsverhältnisses verzichtet der Kunde darauf, den Vertrag vor Ablauf des Vertragszeitraums zu kündigen. Kündigt der Kunde fristgerecht oder lässt er seinen Eintrag nach Punkt 11.2 löschen, wird bereits bezahltes Entgelt nicht zurückerstattet. Kündigt der Kunde nach Punkt X oder aus wichtigem Grund nach Punkt 11.4 oder stellt der Anbieter das Service nach Punkt IX ein, erstattet der Anbieter das bereits bezahlte Entgelt für die restliche Vertragsdauer anteilig. Laufende befristete Verträge, welche sich mangels ordentlicher Kündigung im oben bezeichneten Sinne jeweils um ein weiteres Jahr verlängern, gelten ohne Ausnahme als qualitativ gleichwertig verlängerter Eintrag, sodass für den neuen Vertragszeitraum wiederum das gesamte Entgelt für die gebuchte Mitgliedschaft (unter Berücksichtigung von Punkt 4.2) fällig wird.

11.2. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, einen von ihm bereits bezahlten Eintrag durch den Anbieter von den Plattformen nehmen („löschen“) zu lassen (zur weiteren Speicherung der Daten siehe Punkt 12.4); dies unabhängig von einer allfälligen Kündigung oder Befristung des Vertragsverhältnisses. In einem derartigen Fall ist der Anbieter verpflichtet, den Eintrag nach Aufforderung durch den Kunden binnen längstens 14 Tagen zu löschen. Auch in diesem Fall entstehen dem Kunden keinerlei Rückabwicklungsansprüche und/oder Rabattansprüche und ist der Anbieter daher ungeachtet der Vornahme einer Löschung berechtigt, das für die gesamte vom Kunden gebuchte Leistungsperiode entrichtete Entgelt zur Gänze einzubehalten.

11.3. Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Erklärung (auch per E-Mayl) unter Angabe des Grundes aufzulösen. Wichtige Gründe sind insbesondere schwere oder trotz Aufforderung fortgesetzte Verstöße gegen Punkt 5. der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dann, wenn der Anbieter den Kunden auf die Verletzung einer sonstigen Bestimmung dieses Vertrages aufmerksam gemacht und unter Setzung einer zumindest 14-tägigen Frist aufgefordert hat, die Verletzung abzustellen und der Kunde innerhalb der gesetzten Frist dieser Aufforderung nicht nachkommt. Außer bei schweren oder wiederholten Verstößen oder einer gesetzlichen Pflicht zur sofortigen Entfernung kündigt der Anbieter eine Auflösung mindestens 30 Tage vorher an.

11.4. Der Kunde ist berechtigt, diesen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Erklärung (auch per E-Mayl) aufzulösen. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anbieters mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde oder aber der Kunde den Anbieter auf die Verletzung einer wesentlichen Bestimmung dieser Vertragsbestimmungen aufmerksam gemacht und unter Setzung einer zumindest 14-tägigen Frist aufgefordert hat, die Verletzung abzustellen und der Anbieter innerhalb der gesetzten Frist dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist.

XII. Geheimhaltung

12.1. Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, Daten, Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Nutzung der Anbieterdatenbank erhalten, vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht zur Veröffentlichung auf den Plattformen bestimmt oder ohnehin öffentlich sind. Sie dürfen diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt, Dritten zugänglich machen, ausgenommen Auftragsverarbeiter (z. B. Hosting, KI-Dienst, WhatsApp), die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

12.2. Sowohl der Anbieter als auch der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen der Privacy-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungspflichten einzuhalten. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung (www.heurigen.at/datenschutz.php). Erhält der Kunde vom Anbieter weitergeleitete Rückmeldungen von Gästen, verwendet er sie nur zur Verbesserung seines Betriebes.

12.3. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses.

12.4. Zugang zu Daten: Der Kunde sieht und ändert seine Eintragsdaten jederzeit über seinen Zugang (Punkt 3.1.3). Kunden mit Mitgliedschaft Gold oder Partner erhalten eine monatliche Zugriffsstatistik ihres Eintrags; personenbezogene Daten einzelner Gäste erhält der Kunde nicht. Nach Vertragsende bleiben die Eintragsdaten gespeichert, damit der Kunde später wieder einsteigen kann. Der Anbieter löscht sie 12 Monate nach Vertragsende, auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auch früher. Rechnungen bewahrt der Anbieter 7 Jahre auf (§ 132 BAO).

XIII. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Rechtswahl/Sprache

13.1. Erfüllungsort ist 3500 Krems an der Donau.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für 3500 Krems an der Donau.

13.3. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung.

13.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.

XIV. Teilnichtigkeit

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung soweit als möglich und rechtlich zulässig entspricht.

XV. Schlussbestimmungen

15.1. All Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich oder aber per Mayl an die zuletzt schriftlich oder per Mayl bekanntgegebene Adresse/Mayladresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an eine derartige Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragsteil als zugegangen.

15.2. Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.

15.3. Kontaktstelle für Behörden und Nutzer nach dem Gesetz über digitale Dienste: info@heurigen.at (Sprachen: Deutsch, Englisch).

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